Berichte

Endbericht zur Evaluierung der zusätzlichen Prioritätsachse G „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer gesellschaftlichen Auswirkungen und zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“ im Rahmen des Einsatzes von Mitteln aus REACT-EU an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

2017

  • Durchführungsevaluierung - Teil I
  • Wirkungsevaluierung zum Vorhaben »E-Business, IT-Sicherheit«
  • Wirkungsevaluierung zum Vorhaben »Markterschließung«

2018

  • Durchführungsevaluierung – Teil 2
  • Wirkungsevaluierung für das Vorhaben „Innovative Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft“
  • Wirkungsevaluierung für das Vorhaben „Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign“
  • Wirkungsevaluierung für das Vorhaben „Einzelbetriebliche Investitionsförderung – Darlehen“
  • Wirkungsevaluierung für die Prioritätsachse E „Nachhaltige Stadtentwicklung“ (Vorhaben „Integrierte Stadtentwicklung“ (ISE) und „Integrierte Brachflächenentwicklung“ (IBE)
  • Wirkungsevaluierung für das Vorhaben „Technische Hilfe“

2019

  • Wirkungsevaluierung für das Vorhaben „Hochwasserrisikomanagement“
  • Wirkungsevaluierung für das Vorhaben „Prävention von Risiken des Altbergbaus“
  • Wirkungsevaluierung für das Vorhaben „Inwertsetzung von belasteten Flächen“
  • Gesamtfazit für die Prioritätsachse D

  • Wirkungsevaluierung zum Vorhaben "Energieeffiziente Investitionen in Hochschulgebäude"
  • Wirkungsevaluierung zum Vorhaben "Energieeffiziente Investitionen in Landesgebäude"
  • Wirkungsevaluierung zum Vorhaben "Energieeffiziente Investitionen in Schulgebäude"

2019

  • Wirkungsevaluierung zum Vorhaben „Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsprojekten im Bereich anwendungsnaher öffentlicher Forschung“
  • Wirkungsevaluierung zum Vorhaben „Anwendungsorientierte Forschung an innovativen Energietechniken“
  • Wirkungsevaluierung zum Vorhaben „Technologieförderung“
  • Wirkungsevaluierung zum Vorhaben „Schlüsseltechnologien (KETs)“

2020/2021

  • Wirkungsevaluierung für das Vorhaben „Risikokapitalfonds“
  • Wirkungsevaluierung für das Vorhaben „Zukunftsfähige Energieversorgung (Energieeffizienz in KMU)“
  • Wirkungsevaluierung für das Vorhaben „Klima- und Immissionsschutz“
  • Wirkungsevaluierung für das Vorhaben „Umweltfreundliche Verkehrsträger“

Die Ex-Ante-Evaluierung bildete ein wesentliches Element im Prozess der Erstellung des Operationellen Programms EFRE 2014 - 2020 des Freistaates Sachsen. Ziel der Ex-ante-Evaluierung war es gemäß Art. 55 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, die Qualität der Gestaltung des Operationellen Programms zu verbessern.

Im Rahmen der Bewertung wurde u. a. der Beitrag des Operationellen Programms zur EU-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, die interne Kohärenz des Operationellen Programms sowie der Bezug zu anderen relevanten Instrumenten beurteilt. Die Evaluierung wurde von externen Experten vorgenommen, die von der für die Programmdurchführung zuständigen Behörde funktional unabhängig sind. Ihre Ergebnisse sind in dem nachfolgenden Ex-ante-Bericht zusammengefasst. Darin kommen die Evaluatoren zu dem Schluss, dass sich das Operationelle Programm direkt auf alle drei Europa-2020-Prioritäten bezieht und seine Spezifischen Ziele alle Europa-2020-Ziele mit deutlichen Schwerpunktsetzungen adressieren. Zudem wurde festgestellt, dass die Prioritätsachsen, Spezifischen Ziele und Vorhaben des Operationellen Programms klar strukturiert und die einzelnen Ebenen zueinander kompatibel, widerspruchsfrei und kohärent sind. Das Operationelle Programm fügt sich demnach in eine einheitliche Entwicklungsstrategie mit anderen relevanten Instrumenten auf nationaler, regionaler und EU-Ebene ein.

Ex-Ante-Evaluierung zum Einsatz von Finanzinstrumenten in der EFRE-Förderung 2014-2020 im Freistaat Sachsen

Finanzinstrumente gewinnen in der EFRE-Förderung in Sachsen im Förderzeitraum 2014-2020 weiter an Gewicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können Finanzinstrumente wie Darlehen und Kapitalbeteiligungen die Förderziele effizienter als eine Zuschussförderung erreichen.

Die Ex-ante-Bewertung ist als Planungsinstrument zu verstehen, das gemäß Art. 37 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 verpflichtend für jedes Finanzinstrument vorzunehmen ist. Sie zielt vor allem darauf ab, die bedarfsgerechte Finanzausstattung der geplanten Finanzinstrumente abzuschätzen, die Investitionsstrategie zu bewerten und die erwarteten Ergebnisse der Intervention zu quantifizieren.
Im Operationellen Programm EFRE 2014-2020 des Freistaates Sachsen sind drei Finanzinstrumente geplant: ein Risikokapitalfonds (Unternehmen in der Seed- und Start-up-Phase), ein KMU-Darlehensfonds (Nachrangfinanzierung für KMU in der Marktbearbeitungsphase) und ein GRW-Nachrangdarlehensfonds (Nachrangdarlehen zur Finanzierung betrieblicher Investitionen für KMU).
Die Ex-ante-Bewertung stellt zusammenfassend als Ergebnis fest, dass die vorgesehenen Finanzinstrumente

  • sinnvoll an Vorgängerprogramme anknüpfen und den Weg von einer zuschussbasierten Förderung zu revolvierenden Förderinstrumenten fortsetzen,
  • effektive Instrumente zur Verringerung vorhandener Marktschwächen darstellen und bestehende Optimierungspotentiale gegenüber den Vorgängerprodukten aufgreifen sowie
  • aufgrund ihres revolvierenden Charakters dazu beitragen, dauerhaft die Innovations- und Investitionskraft des Freistaates Sachsen zu erhöhen.

Im Rahmen der Ex-ante-Evaluierung des Operationellen Programms EFRE 2014 - 2020 des Freistaates Sachsen erfolgte eine Strategische Umweltprüfung nach den Maßgaben der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme sowie entsprechend dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Ziel der Strategischen Umweltprüfung war es, im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ein hohes Umweltschutzniveau bei der Erstellung des Operationellen Programms sicherzustellen und dazu beizutragen, dass Umweltbelange bei der Ausarbeitung und Annahme des Programms einbezogen werden. Durch eine Koppelung der Strategischen Umweltprüfung mit dem Programmerstellungsprozess und der Ex-ante-Evaluierung sollte eine weitgehende Berücksichtigung von Umwelterwägungen im Programm erreicht sowie die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung und/oder Reduktion potenzieller erheblicher Umweltauswirkungen ermöglicht werden.

Im Mittelpunkt der Strategischen Umweltprüfung stand die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Operationellen Programms auf die Umweltschutzgüter Biologische Vielfalt, Flora und Fauna, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Menschliche Gesundheit / Bevölkerung sowie Kultur- und Sachgüter. Die Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung sind in dem vom Ex-ante-Evaluator erstellten Umweltbericht dokumentiert. Darin wird vom Evaluator bestätigt, dass nach Prüfung und Abwägung der alternativen Programmszenarien mit dem Operationellen Programm das aus Umweltsicht bevorzugte Programmszenario eingetreten ist bzw. ausgewählt wurde.

Die Zusammenfassende Umwelterklärung stellt in komprimierter Form dar, wie Umwelterwägungen in das Operationelle Programm einbezogen wurden, wie der Umweltbericht berücksichtigt wurde und aus welchen Gründen das angenommene Programm nach Abwägung mit den geprüften Alternativen ausgewählt wurde.

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